Was darf ich zur Selbstverteidigung bei mir führen?
In der Schweiz sind Pfeffersprays (OC/PAVA), bestimmte Messer (keine Einhandmesser/Springmesser) und Kubotans/Taktische Stifte legal für die Selbstverteidigung, wobei der Einsatz immer eine Notwehrsituation erfordert; Elektroschocker sind verboten, während konventionelle Schusswaffen eine Waffentragbewilligung verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind strikt, besonders hinsichtlich des verbotenen Mitführens und des Einsatzes, welcher nur bei einem gegenwärtigen Angriff gerechtfertigt ist.
Erlaubte Mittel (oft als gefährliche Gegenstände eingestuft):
- Pfefferspray/Reizstoffsprays:
- Frei ab 18 Jahren erhältlich, wenn als Tierabwehrspray gekennzeichnet; der Einsatz ist nur bei Notwehr erlaubt.
- Messer:
- Messer mit feststehender Klinge oder Klappmesser ohne Einhandfunktion (nicht einhändig zu öffnen) sind erlaubt, solange sie nicht als Waffe getragen werden.
- Kubotans & Taktische Stifte:
- Diese robusten Stifte sind erlaubt, da sie auch als Schreibgerät dienen, aber der Einsatz als Waffe muss gerechtfertigt sein.
- Taschenlampen/Stöcke:
- Können legal als Hilfsmittel genutzt werden, müssen aber als solche erkennbar bleiben.
Verbotene Gegenstände:
- Elektroschocker: Sind verboten.
- Schlagringe: Sind verboten.
- Springmesser & Einhandmesser: Verboten.
Wichtige rechtliche Hinweise:
- Notwehr:
- Der Einsatz ist nur bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erlaubt (Art. 15 StGB).
- Gefährliche Gegenstände:
- Auch erlaubte Gegenstände wie Messer oder Pfefferspray können von der Polizei eingezogen werden, wenn sie als Waffe missbraucht werden.
- Waffentragbewilligung:
- Für Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, etc.) benötigen Sie eine solche, die sehr strenge Voraussetzungen erfüllt.
Informieren Sie sich stets über die aktuellen kantonalen Regelungen, da es Unterschiede geben kann.

